Gütersloh, Stadtverwaltung verzichtet auch 2022 auf Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie
Auch 2022 verzichtet die Gütsler Stadtverwaltung auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie. Das haben die Mitglieder des Hauptausschusses beschlossen, indem sie dem Haushalt für den Fachbereich Ordnung zustimmten. Zuvor hatte Christina Lang als zuständige Beigeordnete darauf hingewiesen, dass angesichts der Beschränkungen während der #Corona #Pandemie, der #Gastronomie und auch den #Einzelhandel in den vergangenen 2 Jahren belastet habe, ein weiterer Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren sinnvoll sei.