Handy, Ausweis, Kreditkarte weg?
- Was bei Diebstahl oder Verlust zu tun ist: Schnell sperren lassen, rät die Verbraucherzentrale NRW. Diese Tipps helfen.
Es kann im Gedränge passieren, auf Reisen, bei großen Veranstaltungen oder in vollen Zügen: Das Handy, die Kreditkarte oder das Portemonnaie geht verloren oder wird gestohlen. »Wichtig ist dann, schnell zu reagieren, um den Schaden zu begrenzen«, rät David Riechmann, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW. »Sonst bleibt man auf dem Schaden sitzen.« Der Jurist erklärt die die entscheidenden Schritte zum schnellen Sperren etwa von Bankkarten. Wer vorab eine Art Notfall Liste ausfüllt, spart sich viel Ärger. Dafür gibt es den Muster Spickzettel der #Verbraucherzentrale #NRW mit Notfallrufnummern zum #Runterladen.
Bankkarte weg
Wenn die Girokarte, Debit Card oder Kreditkarte weg ist, hilft eine zentrale Rufnummer: Unter der 116116 können fast alle Banken und Sparkassen für solche Fälle kontaktiert werden. Wissen sollte man den Namen des Geldinstituts und am besten die #IBAN bzw.beziehungsweise die Kontonummer. Diese sollte man sich vorab notieren, etwa auf einer Art Notfall-Liste, für die die Verbraucherzentrale NRW eine Vorlage bereitstellt. Werden nach dem Verlust nicht autorisierte Zahlungen ohne #PIN getätigt, können sie nachträglich korrigiert werden. Wichtig: Je schneller man die Karte sperrt, desto besser. Bis zur Sperrung haftet man bei Verlust oder Diebstahl in der Regel für unberechtigte Abhebungen und Zahlungen mit bis zu 50 Euro. Auf keinen Fall sollten Bankkarten zusammen mit den passenden PIN-Nummern aufbewahrt werden. Denn dann könnte man aus rechtlicher Sicht eigene Sorgfaltspflichten grob fahrlässig verletzt haben und muss auch für höhere Schäden gerade stehen. Ab der Sperranzeige haftet man nicht mehr. Ein Diebstahl sollte auch bei der Polizei vor Ort angezeigt werden.
Ausweis weg
Wer den #Personalausweis verloren hat oder bestohlen wurde, sollte als erstes bei der #Polizei eine ‘Verlustanzeige beziehungsweise Diebstahlanzeige aufgeben. Danach müssen Betroffene den Verlust zusätzlich bei der Personalausweisbehörde am Wohnort melden, und zwar unverzüglich. Wer im Ausland den Reisepass verliert, muss eine deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat aufsuchen, wo ein »Reiseausweis als Pass-Ersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland« ausgestellt wird. Sehr hilfreich ist es, vorher angefertigte Fotokopien vorlegen zu können. Ist im Personalausweis die Online Ausweisfunktion (eID Funktion) aktiviert, muss diese bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises unverzüglich gesperrt werden. Das geht über die gebührenfreie Rufnummer 116116, die rund um die Uhr erreichbar ist, oder bei der zuständigen Personalausweisbehörde am Wohnort.
#Smartphone weg
Geht das Handy verloren oder wird gestohlen, ist oftmals der Verlust von Kontaktdaten oder Fotos ärgerlich. Aber es können auch Kosten entstehen, etwa durch kostenpflichtige Telefonate und Internetverbindungen. Zudem können Fremde über die Mobilfunkrechnung Käufe und Abos bei Drittanbietern tätigen. Damit es mit dem Mobilfunkanbieter nicht zu Streitigkeiten wegen der Kostenübernahme kommt, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, vorab eine Drittanbieter Sperre einzurichten.  Eine verlorene #SIM Karte sollte sofort über die Rufnummer 116116 oder beim Anbieter gesperrt werden. Zum Sperren der SIM Karte verlangen einige Anbieter neben der Mobilfunknummer und persönlichen Daten auch ein Kundenkennwort, das zum Beispiel im Vertrag steht oder in einer App hinterlegt ist. Je nach Anbieter können für das Sperren der SIM Karte oder für den Versand einer neuen Karte Gebühren anfallen. Findet man das Smartphone später wieder, kann es über seine 15 stellige #IMEI Nummer (International Mobile Equipment Identification) identifiziert werden. Sie steht auf dem Typenschild unter dem Akku, auf der Rückseite oder am SIM-Kartenfach. Auch diese Nummer kann man sich vorab notieren. Wichtig: Wenn das Handy zum Bezahlen genutzt wird, auch die dort hinterlegte Bankkarte sperren.
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