BDI, Referentenentwurf für ein Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, fatales Signal für Deinvestitionen und Deindustrialisierung
Zum Referentenentwurf für ein Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz (11. #GWB #Novelle) sagt Iris Plöger, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI …
»Unternehmensentflechtungen bei erfolgreichen deutschen #Unternehmen und ohne #Rechtsverstoß schwächen die deutsche #Wirtschaft zusätzlich in schwierigen Zeiten. Der Vorschlag für ein Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz greift massiv in unternehmerische Rechtspositionen ein und setzt ein fatales Signal für Deinvestitionen und Deindustrialisierung. Mit Blick auf Transformationsprozesse, aktuelle Krisen und den Erhalt der globalen Wettbewerbsfähigkeit gegenüber autokratischen Systemen werden dringend Unternehmensgrößen benötigt, die Investitionen und Innovationen hervorbringen können.
Rechtmäßiges internes Wachstum sollte der Staat fördern und nicht durch eine verdoppelte Verschärfung von niedrigeren Eingriffsmerkmalen und härteren Sanktionen im Wettbewerbsrecht bestrafen. Ein Ausbremsen großer Unternehmen im immer intensiveren internationalen Wettbewerb kann sich Deutschland nicht leisten.
Schon jetzt gibt es scharfe Verhaltenskontrollen des #Kartellverbots und des #Missbrauchsverbots sowie eine strenge Fusionskontrolle. Die Industrie sieht das Risiko einer dirigistischen strukturellen Neuordnung von Märkten und Unternehmen durch das Bundeskartellamt. Sektorspezifische Regulierung muss zwingend Aufgabe des demokratisch legitimierten Gesetzgebers bleiben und darf nicht an die Beschlussabteilung einer untergeordneten Behörde abgeschoben werden. Es ist nicht Aufgabe des Bundeskartellamts, den Markt neu zu strukturieren und Marktdesign zu betreiben.«