Parklicht in Gütersloh, Laternenparken und der Laternenring

Gütersloh, 4. Januar 2025

Wie ist eigentlich die #Nachtabschaltung der #Laternen mit Paragraph 17 der #Straßenverkehrsordnung vereinbar? Fürs »Laternenparken« gibt es eigentlich die rote Kennzeichnung bei Laternen, die nachts nicht durchgehend leuchten. Wenn aber nun alle Laternen nachts nicht durchgehend leuchten, widerspricht das dieser Regelung über die Kennzeichnung und bedeutet im Grunde genommen, dass man in #Gütersloh im Dunkeln auf der Straße (wenn es überhaupt erlaubt ist) nur noch mit #Parklicht parken darf. Für #Parkplätze gilt das natürlich nicht.