Verbraucherzentrale NRW: #Pfand zurück auch für zerdrückte Flaschen und Dosen
- Verbraucherzentrale #NRW gibt Antworten zum #Einwegpfand
Düsseldorf, 13. Februar 2024
Seit dem 1. Januar 2024 wird auch auf #Milchgetränke und Milchmixgetränke, die in #Einwegflaschen aus Kunststoff mit mehr als 0,1 Liter Fassungsvermögen verkauft werden, das #Einwegpfand in Höhe von 25 Cent erhoben. Dies betrifft neben reiner Milch zum Beispiel auch #Kakao und #Kaffeegetränke mit mehr als 50 Prozent Milchanteil sowie trinkbaren Joghurt und Kefir. Die gesetzliche Pfandpflicht gilt damit jetzt für nahezu alle Getränke in Einwegflaschen und Einwegdosen. »Das verringert das Rätseln, für welche Verpackung denn nun Pfand fällig wird und für welche nicht und sollte auch dazu führen, dass weniger Flaschen und Dosen in der Umwelt landen. Allerdings sind Probleme bei der Rückgabe und der Pfanderstattung immer wieder ein Ärgernis bei Verbrauchern«, so Philip Heldt, Experte für Umwelt und Ressourcenschutz der Verbraucherzentrale #NRW. Er erklärt die wichtigsten Regeln rund ums Einwegpfand.
Wie erkennt man pfandpflichtige Einwegflaschen und Einwegdosen?
Einwegverpackungen, für die Pfand erhoben wird, müssen von den Herstellern deutlich lesbar und an gut sichtbaren Stellen als pfandpflichtig gekennzeichnet sein. Die Abfüller kennzeichnen sie mit dem Zeichen des Deutschen Pfandsystems (Flasche, Dose und Pfeil) und einem EAN Code (Strichcode).
Wo können Einwegverpackungen zurückgegeben werden?
Pfandpflichtige Flaschen und Dosen können in jeder Verkaufsstelle zurückgeben werden, die selbst #Einwegverpackungen aus dem gleichen Material verkauft. Ausschlaggebend ist allein das Material und nicht die Form, die Marke oder der Inhalt der Verpackungen. Händler müssen die leeren Verpackungen zurücknehmen und das Einweg Pfand von 25 Cent auszahlen, auch wenn die Getränke in einem anderen Laden gekauft worden sind. Eine Ausnahmeregelung gibt es nur für kleine Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 200 Quadratmeter, wie etwa Kioske oder kleinere Tankstellen: Sie müssen ausschließlich Leergut solcher Marken und Materialien zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen.
Was ist mit »verbeulten« Flaschen und Dosen?
Die Rückgabe von pfandpflichtigen Verpackungen erfolgt meist an #Automaten. Das funktioniert jedoch nur, wenn Dosen und Flaschen nicht zerdrückt und Pfandzeichen und #Strichcode gut erkennbar sind. Erkennt der Automat beispielsweise wegen Beschädigungen die pfandpflichtige Einwegverpackung nicht, muss das Personal diese manuell annehmen und das Pfand erstatten. Das bestätigte 2023 auch ein Urteil des Oberlandesgerichts #Stuttgart, das die Verbraucherzentrale Baden Württemberg erstritten hat. Fehlen allerdings #Pfandzeichen und #EAN Code, wird es schwierig, die Verpackung als pfandpflichtig zu identifizieren. Das Verkaufspersonal kann eventuell an einer eindeutigen Flaschenform oder einem Prägungsmerkmal (oft bei Eigenmarken) erkennen, dass es sich um eine Einwegpfand Verpackung handelt.
Gibt es ein Verfallsdatum für Pfandbons?
Rechtlich sind Pfandbons aus dem Rückgabeautomaten genau wie Gutscheine drei Jahre ab dem Ende des Jahres gültig, in dem sie ge druckt wurden. Die Auszahlung der Pfandsumme ist auch nicht an einen Neukauf gebunden. Das Recht, die Bons in einem anderen Geschäft einzulösen als dort, wo die Verpackungen in den Automaten gegeben wurden, haben Kund:innen allerdings nicht.
Was tun, wenn Rücknahme und Pfanderstattung verweigert werden?
Wenn es Probleme bei der Pfandrückgabe oder beim Einlösen von Pfandbons gibt, sollten Verbraucher sich zunächst an die Geschäfts oder Filialleitung wenden. Sollten sie damit keinen Erfolg haben, können sie die Untere Abfallbehörde der Kommune informieren. Die Verbraucherzentrale NRW hält dafür einen Musterbrief bereit.
Weiterführende Infos und Links
Gütsel Webcard, mehr …
Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Gütersloh
Blessenstätte 1
33330 Gütersloh
Telefon +4952417426601
Telefax +4952417426607
E-Mail guetersloh@verbraucherzentrale.nrw
www.verbraucherzentrale.nrw