Deutscher Gewerkschaftsbund Region Ostwestfalen Lippe: Ferienjobs – worauf Schüler achten sollten

Bielefeld, 20. Juni 2024

Die Sommerferien stehen vor der Tür und viele #Schüler nutzen die Zeit, um sich etwas dazu zu verdienen. Der #DGB informiert über Regelungen am Arbeitsplatz für Schüler.

Das #Mindestlohngesetz muss auch bei Ferienarbeit eingehalten werden. Jedoch haben nur Jugendliche über 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Unter 18 Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen Anspruch auf den #Mindestlohn. »Diese #Diskriminierung muss endlich enden, denn faire Bezahlung sollte nicht vom Alter abhängen«, meint Gerrit Eliaß, Jugendbildungsreferent vom DGB #Ostwestfalen #Lippe. »Wenn in dem Betrieb ein gültiger Tarifvertrag gilt, muss dieser jedoch auch bei Minderjährigen angewendet werden«, ergänzt Gerrit Eliaß. Minderjährige fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz, das genaue Bedingungen für Ferienjobs regelt: Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren grundsätzlich nicht erlaubt. Vom 13. bis 14. Lebensjahr dürfen #Kinder nur mit dem Einverständnis der Eltern arbeiten – jedoch nur bis zu 2, in der #Landwirtschaft 3 Stunden täglich, aber nur zwischen 8 und 18 Uhr.

Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal 4 Wochen im Jahr in den #Ferien jobben. Mehr als 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen.

Auch Pausenzeiten sind gesetzlich geregelt: Unter 18 Jährige haben bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden auf 60 Minuten Pause. Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob. Schülern sollten frühzeitig Mitglied in der Gewerkschaft werden, damit Verstöße gegen die Arbeitsschutzgesetze oder schlechte Bezahlung nicht toleriert werden müssen.

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