ARAG: Pfanne zerkratzt Kochfeld

Düsseldorf, 7. August 2024

Der Käufer einer #Grillpfanne forderte #Schadensersatz, da die gusseiserne Pfanne sein Kochfeld zerkratzt hatte. Seine Klage blieb nach Auskunft der #ARAG #Experten vor dem #Amtsgericht #Frankfurt am Main erfolglos. Ein Anspruch entfalle, weil der Erwerber eine ausdrückliche Warnung in der Gebrauchsanweisung nicht beachtet habe (Aktenzeichen 31 C 3103/22 (78)).

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